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   BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96   

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https://dejure.org/1996,8253
BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96 (https://dejure.org/1996,8253)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1996 - VII E 2/96 (https://dejure.org/1996,8253)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1996 - VII E 2/96 (https://dejure.org/1996,8253)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.01.1994 - VII S 36/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes durch

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
    Das gilt sowohl für die Sachentscheidung als auch für die dem Kostenansatz zugrundeliegende Kostenentscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1994 VII E 15/93, BFH/NV 1994, 818, m. w. N.).
  • BFH, 13.01.1994 - VII E 15/93
    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
    Das gilt sowohl für die Sachentscheidung als auch für die dem Kostenansatz zugrundeliegende Kostenentscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1994 VII E 15/93, BFH/NV 1994, 818, m. w. N.).
  • BFH, 02.08.1994 - VII E 4/94

    Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten im Falle einer unrichtigen

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
    Da die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253, m. w. N.).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 19/94

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
    Über ein erhobenes -- nicht lediglich angekündigtes -- Rechtsmittel muß entschieden (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1994 VII R 67/94, BFH/NV 1995, 690) und somit auch eine Kostenentscheidung getroffen werden, es sei denn, das Rechtsmittel wird zurückgenommen.
  • BFH, 02.11.1994 - VII R 67/94

    Zulässigkeit der Revision bei Verknüpfung mit der Bedingung der Zulassung nach

    Auszug aus BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96
    Über ein erhobenes -- nicht lediglich angekündigtes -- Rechtsmittel muß entschieden (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1994 VII R 67/94, BFH/NV 1995, 690) und somit auch eine Kostenentscheidung getroffen werden, es sei denn, das Rechtsmittel wird zurückgenommen.
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